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Rentenreform: Experten fordern neue Regeln für die gesetzliche Rente

von Sandra Nitz

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Rentenanpassung nach Einkommensgruppen

Ein weiterer Reformvorschlag betrifft den aktuellen Rentenwert. Dieser wird bislang für alle Versicherten einheitlich angepasst. Das IVFP hält diese Logik für zu grob, weil verschiedene Einkommensgruppen sehr unterschiedliche Möglichkeiten haben, zusätzlich für das Alter vorzusorgen.

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Deshalb schlagen die Autoren vor, die Rentenanpassungsformel um einkommensabhängige Faktoren zu ergänzen.

Die Idee: Menschen mit unterdurchschnittlichem Einkommen könnten bei der Anpassung des Rentenwerts stärker berücksichtigt werden als Versicherte mit höheren Einkommen. Dadurch soll schneller ein angemessenes individuelles Versorgungsniveau erreicht werden.

Das Grundprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung soll dabei laut IVFP nicht abgeschafft werden. Wer mehr Beiträge zahlt, soll weiterhin höhere Rentenansprüche erwerben. Trotzdem sehen die Autoren im bestehenden System bereits heute Umverteilungseffekte.

Ein Beispiel dafür ist die Lebenserwartung. Menschen mit höheren Einkommen leben statistisch häufig länger und beziehen ihre Rente daher im Durchschnitt über einen längeren Zeitraum. Geringverdiener haben dagegen oft weniger Möglichkeiten, Versorgungslücken privat oder betrieblich auszugleichen.

Für diese Gruppen ist die gesetzliche Rente häufig die wichtigste Säule der Alterssicherung. Genau deshalb will das IVFP die Dynamik der Rentenanpassung stärker an der tatsächlichen Versorgungslage ausrichten.

Renteneintritt zwischen 63 und 70 Jahren

Auch beim Renteneintritt schlägt das IVFP eine neue Systematik vor. Statt starrer Altersgrenzen soll es künftig einen flexiblen Korridor zwischen 63 und 70 Jahren geben.

Entscheidend wäre dabei nicht allein das Alter oder die Zahl der Beitragsjahre. Maßgeblich soll vielmehr sein, ob ein ausreichendes individuelles Versorgungsniveau erreicht wurde.

Wer dieses Niveau bereits erreicht hat, könnte früher ohne Abschläge in den Ruhestand gehen. Wer es noch nicht erreicht, müsste weiterhin mit Abschlägen rechnen. Umgekehrt könnten Zuschläge greifen, wenn jemand länger arbeitet.

Nach Einschätzung der Autoren würde ein solches Modell besser zu unterschiedlichen Erwerbsbiografien passen. Besonders Menschen mit langen oder körperlich belastenden Berufswegen könnten davon profitieren.

Gleichzeitig blieben Anreize erhalten, länger im Erwerbsleben zu bleiben, wenn dies möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist.

Das IVFP verweist darauf, dass bestehende Instrumente wie Flexi-Rente oder Aktivrente bereits in eine ähnliche Richtung gehen. Der eigene Vorschlag gehe jedoch weiter, weil der Renteneintritt systematisch mit dem individuellen Versorgungsniveau verbunden werde.

Finanzierung: Mütterrente, Selbständige und Beamte

Neben den Kernpunkten enthält das Reformpapier weitere Vorschläge zur Finanzierung und Organisation der Alterssicherung.

So spricht sich das IVFP dafür aus, die Mütterrente stärker aus Steuermitteln zu finanzieren. Die Begründung: Dabei handele es sich um eine gesamtgesellschaftliche Leistung. Deshalb solle sie nicht überwiegend aus Beiträgen der gesetzlichen Rentenversicherung bezahlt werden.

Außerdem plädieren die Autoren dafür, neu hinzukommende Selbständige verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Das könnte die Finanzierungsbasis verbreitern und zugleich verhindern, dass Selbständige im Alter ohne ausreichende Absicherung dastehen.

Kurzfristig würde dadurch die Zahl der Beitragszahler steigen. Die daraus entstehenden Leistungsansprüche würden erst deutlich später wirksam.

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