Die Startseite Aktuelle Nachrichten Bundestag stimmt zu: Wer die 1.000-Euro-Prämie bekommen kann

Bundestag stimmt zu: Wer die 1.000-Euro-Prämie bekommen kann

von Sandra Nitz

Werbung

Viele Bürger leiden weiter unter hohen Energie- und Lebenshaltungskosten. Eine neue Entlastungsprämie soll nun helfen: Arbeitgeber sollen ihren Beschäftigten bis zu 1.000 Euro zusätzlich auszahlen können — steuer- und sozialabgabenfrei.

Werbung

Der Bundestag hat den Weg für die neue Prämie bereits freigemacht. Ganz endgültig ist die Regelung jedoch noch nicht: Der Bundesrat soll sich am 8. Mai mit dem Vorhaben befassen.

Keine staatliche Auszahlung für alle

Wichtig ist: Bei der neuen Prämie handelt es sich nicht um eine zweite Energiepreispauschale wie im Jahr 2022. Damals wurde die Unterstützung vielen Arbeitnehmern über das Gehalt ausgezahlt, auch für Rentner und Studierende gab es eigene Regelungen.

Die neue Entlastungsprämie funktioniert anders. Sie kommt nicht direkt vom Staat, sondern kann vom Arbeitgeber gezahlt werden. Einen Antrag müssen Beschäftigte zwar nicht stellen, einen garantierten Anspruch auf das Geld gibt es aber ebenfalls nicht.

Ob die Prämie tatsächlich auf dem Konto landet, hängt davon ab, ob der jeweilige Arbeitgeber sie auszahlt.

Bis zu 1.000 Euro zusätzlich möglich

Die geplante Regelung sieht vor, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten bis zu 1.000 Euro als Entlastungsprämie zahlen können. Der Betrag soll steuer- und sozialabgabenfrei bleiben.

Die Auszahlung soll bis zum 30. Juni 2027 möglich sein. Damit erhalten Unternehmen einen längeren Zeitraum, um den Bonus freiwillig zu gewähren.

Die Prämie soll helfen, gestiegene Preise abzufedern. Besonders Haushalte mit hohen Energie-, Heiz- oder Pendelkosten könnten von einer solchen Sonderzahlung profitieren — sofern der Arbeitgeber mitzieht.

Warum nicht jeder profitieren wird

Die größte Einschränkung liegt in der Freiwilligkeit. Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, die 1.000 Euro zu zahlen. Damit dürfte die Prämie nicht bei allen Beschäftigten ankommen.

Schon bei der früheren Inflationsausgleichsprämie zeigte sich, dass vor allem Beschäftigte in tariflich starken Branchen oder wirtschaftlich stabilen Unternehmen profitierten. Dort konnten Sonderzahlungen häufiger vereinbart oder ausgezahlt werden.

Sie können auch mögen

logo-white

Haftungsausschluss

Dieser Blog dient ausschließlich zu Informationszwecken. Die Inhalte werden mit Sorgfalt erstellt, jedoch wird keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernommen. Externe Links liegen außerhalb unseres Einflussbereichs; für deren Inhalte sind ausschließlich die jeweiligen Betreiber verantwortlich.

© 2026 Alle Rechte vorbehalten | Gong Now GmbH