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Bundestag stimmt zu: Wer die 1.000-Euro-Prämie bekommen kann

von Sandra Nitz

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In kleineren Betrieben oder wirtschaftlich angespannten Branchen könnte die neue Prämie dagegen ausbleiben. Viele Unternehmen dürften prüfen, ob sie eine zusätzliche Zahlung überhaupt leisten können.

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Erinnerung an die Inflationsausgleichsprämie

Die neue Entlastungsprämie erinnert an die frühere Inflationsausgleichsprämie. Diese konnte zwischen Oktober 2022 und Ende 2024 gezahlt werden und lag bei bis zu 3.000 Euro.

Auch damals war die Zahlung freiwillig. Der Staat schuf lediglich den steuerlichen Rahmen, die tatsächliche Auszahlung lag bei den Arbeitgebern.

Die neue Prämie fällt mit maximal 1.000 Euro deutlich niedriger aus. Sie soll laut Planung durch eine höhere Tabaksteuer gegenfinanziert werden.

Kritik an der neuen Regelung

Die geplante Entlastungsprämie stößt nicht nur auf Zustimmung. Kritiker bemängeln, dass die Bundesregierung die Maßnahme als Entlastung für Arbeitnehmer darstellt, die eigentliche Verantwortung aber den Arbeitgebern überlässt.

Der Bund der Steuerzahler sieht darin ein grundsätzliches Problem: Nicht der Staat zahlt direkt aus, sondern Unternehmen sollen entscheiden, ob sie Beschäftigte zusätzlich unterstützen.

Auch Arbeitgebervertreter warnen vor überzogenen Erwartungen. Viele Unternehmen seien bereits stark belastet. Deshalb sei es unrealistisch, davon auszugehen, dass alle Betriebe die Prämie zahlen können.

Steuerreform ab 2027 geplant

Neben der neuen Sonderprämie ist auch eine breitere steuerliche Entlastung im Gespräch. Zum 1. Januar 2027 sollen vor allem kleine und mittlere Einkommen dauerhaft entlastet werden.

Für viele Beschäftigte dürfte diese Reform langfristig wichtiger sein als eine freiwillige Einmalzahlung. Bis dahin bleibt die 1.000-Euro-Prämie jedoch eine mögliche kurzfristige Unterstützung — aber eben keine garantierte Auszahlung für alle.

Der Bundestag hat den Weg für eine steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro frei gemacht. Beschäftigte müssen dafür keinen Antrag stellen. Entscheidend ist aber, ob der eigene Arbeitgeber die Prämie tatsächlich auszahlt.

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