Mit dem Inkrafttreten des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) am 15. April 2026 hat die Bundesregierung eine der umstrittensten und weitreichendsten Reformen des deutschen Gesundheitssystems auf den Weg gebracht. Der Bundesrat hatte das Gesetz zuvor am 27. März 2026 gebilligt und damit den Weg für eine tiefgreifende Neuordnung der stationären Versorgung freigemacht. Ziel der Reform ist es, die Qualität der Krankenhausversorgung zu verbessern, indem Leistungen gebündelt und eine stärkere Spezialisierung der Kliniken erreicht werden. Statt wie bisher möglichst alle Leistungen an jedem Standort anzubieten, sollen sich die Krankenhäuser künftig auf bestimmte Fachgebiete konzentrieren und dort exzellente Qualität liefern. Gleichzeitig sollen Effizienzgewinne die Kosten senken und das System langfristig stabilisieren. Die Reform ist die größte Veränderung in der Krankenhauslandschaft seit der Einführung des DRG-Fallpauschalensystems vor über 20 Jahren.
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Die Kernpunkte des KHAG sind eine Abkehr vom bisherigen System, in dem die Krankenhäuser vor allem über die Menge der Behandlungsfälle finanziert wurden, und eine Hinwendung zu einer stärker qualitätsorientierten Vergütung. Künftig sollen Vorhaltepauschalen einen größeren Anteil der Finanzierung ausmachen, damit sich Kliniken darauf konzentrieren können, bestimmte spezialisierte Leistungen anzubieten und dafür die notwendige personelle und apparative Ausstattung vorzuhalten. Dies soll Fehlanreize vermeiden, möglichst viele Fälle zu behandeln, und stattdessen eine hochwertige, spezialisierte Versorgung fördern. Der Krankenhaus-Transformationsfonds stellt für die Modernisierung der Klinikstrukturen bis zum Jahr 2035 bis zu 50 Milliarden Euro bereit. Diese enorme Summe zeigt den Umfang der geplanten Veränderungen: Viele kleine und nicht spezialisierte Kliniken werden schließen oder zu ambulanten Gesundheitszentren umfunktioniert werden müssen, während große Häuser zu Zentren der Maximalversorgung ausgebaut werden.
Die Krankenhausreform stößt auf ein geteiltes Echo. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken verteidigte das Gesetz als notwendigen Schritt, um die Qualität der Versorgung zu sichern und die Finanzierung langfristig zu stabilisieren. Sie betonte, dass die Krankenhauslandschaft sich verändern müsse und dass dieser Wandel kein Selbstzweck sei, sondern im Interesse der Patientinnen und Patienten erfolge. Kritiker, darunter Ärzteverbände, Pflegekräfte und Oppositionsparteien, warnen dagegen vor einem unkontrollierten Kliniksterben und einer Verschlechterung der Versorgungssituation, insbesondere im ländlichen Raum. Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen und die grüne Opposition in Schleswig-Holstein warfen der Bundesregierung vor, die Kliniken im Stich zu lassen und die Unsicherheiten zu verschärfen. Der Verhandlungsmarathon um Details des Gesetzes hat gezeigt, wie umstritten die Reform war und wie tief die Gräben zwischen den verschiedenen Interessengruppen sind.